

09.03.26 –
Noch vor wenigen Tagen haben wir als Bündnis 90/Die Grünen auf unserer sehr gut besuchten Informationsveranstaltung zum Thema Wärmepumpen deutlich gemacht: Die Zukunft des Heizens ist erneuerbar, effizient und vor allem langfristig kostensicher – wenn die politischen Rahmenbedingungen verlässlich bleiben. Umso irritierender sind die nun von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte zur Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes(GMG).
Die bisher vorgesehene Verpflichtung, neu eingebaute Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Künftig könnten neue Öl- und Gasheizungen wieder weitgehend unbeschränkt eingebaut werden. Zwar ist vorgesehen, dass diese ab 2029 zunächst mit zehn Prozent „klimafreundlichen“ Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Energieträgern betrieben werden müssen – mit einem schrittweisen Anstieg bis 2040. Doch wie ambitioniert diese Schritte ausfallen und wie verbindlich sie ausgestaltet werden, bleibt offen.
Gleichzeitig soll ab 2028 eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote („Bio-Treppe“) für Anbieter eingeführt werden – beginnend mit „bis zu einem Prozent“. Laut Eckpunktepapier sollen bis 2030 dadurch rund zwei Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das entspricht lediglich etwa zwei Prozent der aktuellen Emissionen des Gebäudesektors. Angesichts der Klimaziele bis 2045 ist das eindeutig zu wenig.
Erhebliche rechtliche Unsicherheiten zeichnen sich ab: Die skizzierten Eckpunkte sind kaum mit dem europäischen Klimarecht vereinbar. Deutschland ist an verbindliche EU-Vorgaben zur Emissionsminderung gebunden – gerade im Gebäudesektor. Auch verfassungsrechtlich wirft der Kurswechsel grundlegende Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 unmissverständlich klargestellt, dass die notwendige Reduktion von Treibhausgasen nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden darf. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2026 betont, dass Klimaschutzprogramme keine bloßen politischen Absichtserklärungen sind, sondern rechtlich bindende Instrumente. Die Bundesregierung ist verpflichtet, Maßnahmen vorzulegen, die prognostisch geeignet sind, die gesetzlich festgelegten Klimaziele tatsächlich einzuhalten. Es ist daher fraglich, ob ein entsprechendes Gesetz einer bundes- und europarechtlichen Überprüfung standhalten würde.
Bereits heute ist absehbar: Weder Biomasse noch grüner Wasserstoff oder synthetische Gase werden in den kommenden Jahren in ausreichender Menge verfügbar sein, um Erdgas und Erdöl im Wärmemarkt schnell und umfassend zu ersetzen. Der Gebäudesektor konkurriert hier mit Industrie, Verkehr und Stromerzeugung. Würden die Quoten so stark angehoben, dass die Klimaziele tatsächlich erreichbar wären, drohten massive Kostensteigerungen in allen Sektoren.
Besonders kritisch ist der soziale Aspekt: Für Mieterinnen und Mieter bleibt unklar, wie sie vor steigenden Nebenkosten geschützt werden sollen, wenn Vermieter sich für neue Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizungen entscheiden. Die Investitionsentscheidung trifft der Eigentümer – die laufenden Energiekosten tragen die Mietenden. Hier droht eine reale Kostenfalle.
Hinzu kommt: Fossiles Erdgas wird durch den europäischen Emissionshandel in den kommenden Jahren spürbar teurer werden. Wer jetzt erneut auf Gas oder Öl setzt, riskiert dauerhaft steigende Betriebskosten. Gleichzeitig könnte die Umstellung auf Biomethan oder Wasserstoff mangels Verfügbarkeit und wegen hoher Preise weiter hinausgeschoben werden – mit der Folge, dass Klimaziele verfehlt und Verbraucherinnen und Verbraucher doppelt belastet werden.
Irritierend ist auch der Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Eckpunkte – ausgerechnet am vierten Jahrestag der russischen Vollinvasion in die Ukraine. Dieses Ereignis hat uns die Risiken fossiler Abhängigkeiten schmerzhaft vor Augen geführt. Die aktuellen geopolitischen Spannungen und der Krieg im Nahen Osten mit der Gefährdung zentraler Handelsrouten wie der Strasse von Hormus, zeigen zusätzlich, wie verletzlich fossile Importstrukturen sind. Das sind keine guten Aussichten für unsere Energie- und Versorgungssicherheit.
Doch damit nicht genug: Weitere Rückschritte zeichnen sich bereits ab. Medien sprechen von einem „Frontalangriff auf kleine Solaranlagen“. Ohne verlässliche Einspeisevergütung und stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen droht der ohnehin stagnierende Ausbau privater Photovoltaikanlagen weiter zurückzugehen. Damit würde auch eine zentrale Grundlage für den klimafreundlichen Betrieb von Wärmepumpen geschwächt.
Unsere Wärmepumpen-Veranstaltung hat gezeigt: Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an zukunftssicheren, planbaren und klimafreundlichen Lösungen ist groß. Die Wärmepumpe steht nicht nur für Klimaschutz, sondern auch für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und internationalen Krisen. Sie bietet langfristige Kostensicherheit durch stabile Betriebskosten, reduziert die Abhängigkeit von Gas- und Ölpreisschwankungen und ermöglicht – insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaikanlage – ein hohes Maß an energetischer Autarkie.
Lassen Sie sich deshalb von kurzfristigen politischen Debatten oder energiepolitischen Richtungswechseln nicht verunsichern: Die Wärmepumpe bleibt eine verlässliche, wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsfähige Entscheidung.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen in Lübbecke werden weiterhin sachliche und objektive Informationen anbieten und entsprechende Veranstaltungen durchführen. Zugleich setzen wir uns konsequent für eine zügige kommunale Wärmeplanung ein – als klares Signal für Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Wohnungswirtschaft.
Was wir nicht brauchen, ist ein energiepolitischer Zickzackkurs, der fossile Geschäftsmodelle faktisch bevorteilt und Investitionen in erneuerbare Technologien ausbremst. Die Energie- und Wärmewende darf nicht aus klimapolitischen, sozialen oder sicherheitspolitischen Gründen verzögert werden – und schon gar nicht aus kurzfristigem politischem Kalkül. Es geht um Verlässlichkeit. Es geht um Generationengerechtigkeit. Und es geht um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
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