08.04.24 –
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Lübbecke übersendet den o.g. Antrag zur weiteren Veranlassung:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Lübbecke wird mit der Durchführung einer umfassenden Evaluierung des Einzelhandels in der Innenstadt für die Jahre 2024 und 2025 beauftragt.
Begründung:
Die Innenstadt Lübbeckes sieht sich aktuell mit einem alarmierenden Leerstand konfrontiert, der dringend adressiert werden muss, um die langfristige Attraktivität und Lebensqualität unserer Stadt zu wahren. Eine fundierte und datengestützte Evaluierung ist unerlässlich, um wirksame Maßnahmen zur Revitalisierung des Einzelhandels zu entwickeln. Zu den Kernaspekten der Untersuchung sollen insbesondere die Analyse der Passantenfrequenz, die Umsatzentwicklung, die Betrachtung der Öffnungszeiten, die Erfassung der Leerstände sowie eine ausführliche Bewertung des Branchenmixes und der veränderten Parkraumsituation gehören.
Um eine ganzheitliche und detaillierte Bewertung zu gewährleisten, empfehlen wir die Einbindung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen oder eines anderen renommierten Instituts in die Evaluierung. Des Weiteren ist es von Bedeutung, dass der Wirtschaftsförderer, das Stadtmarketing sowie die Wirtschaftsbetriebe Lübbecke aktiv in den Evaluierungsprozess einbezogen werden.
Es ist zu betonen, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Stadt Lübbecke keine aussagekräftigen Kennzahlen vorliegen, die eine Bewertung des Einzelhandels in der Innenstadt ermöglichen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bürgermeisters vom 17. Oktober 2023 an die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, hervor. Die geforderte Evaluierung soll somit nicht nur auf die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland reagieren, sondern insbesondere die spezifischen Herausforderungen der Stadt Lübbecke adressieren.
Ziel dieses Antrags ist es, eine zielgerichtete Unterstützung und Entwicklung des Einzelhandels in der Innenstadt von Lübbecke zu fördern. Die Ergebnisse der Untersuchung, inklusive einer Bewertung sowohl der positiven als auch der negativen Entwicklungen, sollen den Mitgliedern des Ausschusses sowie des Rates im ersten Quartal des darauf folgenden Jahres präsentiert werden.
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